Startseite Themen Artikel Impressum
Der Rottweiler Infos zur Rasse auf hunde-rottweiler.de

Rottweiler

Erziehung

Erziehungstipps von erfahrenen Haltern


Ich besitze eine 3 ½ jährige Rottweilerdame, die ich aus einem Tierheim erlöst habe. Damals war sie 16 Monate alt, war absolut ungezogen und kannte überhaupt kein Gehorsam. Sie biss jede Leine ab, zwickte in die Ferse des Schuhes und machte was ihr passte. Personen, die zum Tierheim kamen und mit den Hunden „gassi“ gingen, nahmen die Rotti-Dame nicht mehr, da es ihnen zu stressig war und sie auch nicht bändigen konnten. In meiner Kindheit wuchs ich mit Hunden auf und selber hatte ich bereits auch 2 Rottweiler in meinen Besitz, die leider schon verstorben sind. Da entschloß ich mich für den Rotti vom Tierheim. Ich fuhr nach meinem 12 stündigen Nachtdienst (ohne zu schlafen) in das 600km entfernte Tierheim, um die „Hundedame“ zu besichtigen. Da ich mich in meiner Freizeit sehr viel mit Hunden beschäftige und diese auch ausbilde, nahm ich den Rotti, vor Ort, unter meine „Fittiche“. Von Anfang an sah ich bei einfachen Übungen (Sitz, Platz,…), dass dieser Hund lernen will und auch alles sehr schnell versteht. Nach ca. 4 – 5 Std. vertraute mir der Hund total und ging neben mir, ohne zu ziehen, an der Leine. Auch das Leine an-, durchbeißen war weg und man sah, dass der Hund riesigen Spaß hatte!! Bei der Heimfahrt legte ich auf einem Parkplatz ein kleine Rast ein und schlief etwa 2 Stunden im Pkw. Als ich wach wurde, lag der Hund quer über mich und schlief auch tief und fest. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich genau, dass ich einen „Traumhund“ in meinem Auto hatte. Nach 6 Monaten legten wir die Begleithundeprüfung 2 ab. Mittlerweile hat meine „Rottidame“ die IPO 2 Prüfung mit Vorzug bestanden und ist mit mir im Dienst eingesetzt!! In den eigenen vier Wänden mit Garten ist sie so ein richtiger „Kuschelhund“. Spielt liebend gerne, ist kinderlieb, total trollig,……… ein absoluter Familienhund!!! Leider sieht das der Gesetzesgeber bei uns nicht so und der Rottweiler unterliegt dem Kampfhundegesetz mit sehr vielen gesetzl. Auflagen!! Auch die Hundesteuer ist bei einer solchen Rasse um mehr als das Doppelte teurer als bei einem Hund, der nicht in das Kampfhundegesetz fällt. Es ist sehr traurig, dass man als Rottweilerbesitzer, von vielen anderen Personen, denunziert wird und in eine der unteren „Schubladen“ gesteckt wird. Doch wer sich mit Hunden auskennt, der weiß, dass

Eingereicht von Helmut Christian S.

Rottweiler Fotos von Christian S.


alle Hunderassen finden Sie bei www.hunde-verzeichnis.de